Qualität und Sicherheit
ErlaubnisWir sind in Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen von den Krankenkassen, der Berufs-genossenschaft und dem Finanzamt legen wir Ihnen gerne vor.
AÜG und Tarifvertrag
Unsere Mitarbeiter/innen sind auf Basis des Tarifvertrages für die Zeitarbeit iGZ/DGB bei uns fest angestellt und werden ausschließlich unter Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und Beachtung sämtlicher arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Richtlinien beschäftigt. Eine Zusammenarbeit mit sogenannten Freelancern ist bei uns ausgeschlossen.
Ausländische Mitarbeiter/innen
Unsere ausländischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen alle über eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die uns bei der Einstellung im Original vorgelegt wird und in Kopie in unseren Niederlassungen vorliegt. Die Ablauffristen werden regelmäßig überwacht.
AGG
Bei der Einstellung unterweisen wir alle Mitarbeiter/innen nach den Richtlinien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um in den Einsatzbetrieben Verstöße diesbezüglicher Art zu vermeiden.
Infektionsschutzgesetz und Hygiene
Personal- und Produkthygiene sind in der Gastronomie oberstes Gebot. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden regelmäßig gem. § 43 Infektionsschutzgesetz unterwiesen und erhalten Hygieneschulungen.
Zusätzlich nehmen wir beim Hygiene-Institut des Ruhrgebiets an einem Programm zur Infektionsprophylaxe teil. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterliegen einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle hinsichtlich der Ausscheidung darmpathologischer Keime. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstkontrolle, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht.

